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   BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12   

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https://dejure.org/2015,8783
BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12 (https://dejure.org/2015,8783)
BAG, Entscheidung vom 13.01.2015 - 3 AZR 899/12 (https://dejure.org/2015,8783)
BAG, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 3 AZR 899/12 (https://dejure.org/2015,8783)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.05.2001 - 3 AZR 515/00

    Sozialversicherungsfreie Beschäftigte im Gesamtversorgungssystem

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12
    Der Arbeitgeber, der ein solches System zulässigerweise als eines von mehreren denkbaren Versorgungssystemen wählen durfte, knüpft daher in der Regel bei der Zusage einer Gesamtversorgung an die sozialversicherungsrechtliche Rechtslage an (vgl. BAG 22. Mai 2001 - 3 AZR 515/00 - zu B II 2 a der Gründe) .

    Die Versorgungsleistung, die der Arbeitgeber aufgrund einer Gesamtversorgungszusage schuldet, soll die Grundsicherung, die durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährleistet wird, lediglich ergänzen (vgl. BAG 22. Mai 2001 - 3 AZR 515/00 - zu B II 2 c der Gründe) ; ihr Bezug setzt deshalb regelmäßig voraus, dass eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen wird.

  • BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90

    Abbau der Überversorgung bei der GEZ

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12
    Anders als einem privaten Arbeitgeber ist es ihr damit grundsätzlich nicht gestattet, Versorgungsleistungen in beliebiger Höhe zu erbringen (vgl. hierzu auch BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - zu C II 2 c der Gründe, BAGE 68, 248) .
  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12
    Es müssen "erhebliche Zweifel" an der richtigen Auslegung bestehen (st. Rspr., zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 f.) .
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 715/11

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12
    Dies ergibt die - auch dem Revisionsgericht obliegende (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 17 mwN)  - Auslegung der AHV 1991 nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgebenden Grundsätzen.
  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12
    Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder - wie vorliegend - auf bestimmte Verpflichtungen sowie den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 146, 200) .
  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. etwa BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 15 mwN, BAGE 145, 43) .
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12
    bb) Bei einer Gesamtversorgungszusage ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Arbeitgeber die Betriebsrente erst ab dem Zeitpunkt zahlen will, ab dem der Versorgungsberechtigte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nimmt, die bei der Ermittlung der betrieblichen Versorgungsleistung berücksichtigt bzw. auf die betriebliche Versorgungsleistung angerechnet werden kann (vgl. etwa BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 50, BAGE 141, 259) .In einem Gesamtversorgungssystem, in dem nicht eine bestimmte Versorgungsleistung des Arbeitgebers, sondern ein bestimmter Gesamtversorgungsgrad die vom Arbeitgeber geschuldete Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Betriebszugehörigkeit ist, ist die gesetzliche Rentenversicherung die Grundlage der gesamten Versorgung.
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 723/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12
    Soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen, verweisen sie daher auf die jeweils beim Arbeitgeber geltenden Regelungen (vgl. etwa BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 723/12 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87

    Anspruch auf Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12
    Soweit sich aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Vorbehalt eines vertraglichen Widerrufs (vgl. etwa BAG 26. April 1988 - 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167) etwas anderes ergeben sollte, hält der Senat hieran nicht länger fest.
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 355/12
    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Juni 2012 - 6 Sa 355/12 - aufgehoben.
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